Abgabefrist für Baugesuche
Wir bitten alle Bauherren und Architekten darauf zu achten, dass die Aufnahme eines Baugesuches auf die nächste TA-Sitzung nur erfolgen kann, wenn dieses vollständig bis donnerstags, 12:00 Uhr 13 Tage vor der Sitzung bei der Stadt Schelklingen eingegangen ist.
Eine spätere Aufnahme ist aufgrund von verbindlichen Fristen bei der Sitzungseinladung leider nicht möglich.
Ihre Stadtverwaltung